Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Pferdeheilpraktikerin Theresa Mauer
und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
2. Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Tierhalters unter der Maßgabe, das Tier gesundheitsfördernd zu behandeln.
Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein.
Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben.
Die Therapeutin ist berechtigt die Behandlung/Bearbeitung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
3. Haftung
Die Therapeutin schließt jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch
Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
4. Mitwirkung des Kunden
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
5. Termine und Terminabsagen
Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, per Telefon, mündlich oder persönlich von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei kurzfristigen Absagen vor dem Termin oder unangekündigten Verspätungen um > 15 Min. wird eine Ausfallgebühr von 50% der Therapiegebühr in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
6. Honorierung des Tierheilpraktikers
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Eine Erstattung der Behandlungskosten sowie der 10er-Karten ist nicht möglich, auch nicht, wenn im Falle der 10er-Karten noch Behandlungen offen sind.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per Überweisung an den Tierheilpraktiker zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung.
Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich bei Zahlungsverzögerung eine Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt hierfür 5,00 €.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des Tierheilpraktikers grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat.
Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Der Tierheilpraktiker behält sich vor bei vorzeitigem Abbruch der Behandlung/Bearbeitung des Tieres aufgrund Verweigerung der Behandlung/Bearbeitung durch das Tier oder den Tierhalter eine Aufwandspauschale zu berechnen.
7. Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten per Kilometer kann der aktuellen Preisliste entnommen werden.
8. Vertraulichkeit der Behandlung
Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters.
Dies ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
9. Rechnungsstellung
Der Kunde erhält nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift (ggf. Steuernummer) des Tierheilpraktikers, den Namen und die Anschrift des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf keine Diagnose enthalten.
10. Bilder
Ich stimme der öffentlichen Verwendung von Fotos, auch welche, auf denen ich zu erkennen bin, während der Behandlung eindeutig zu, auch Nutzung im Internet, Social Media und Blog.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
12. Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler, Opti-Ration-Datenbank und Warenversand
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
13. PayPal
Auf dieser Website bieten wir u.a. die Bezahlung via PayPal an. Anbieter dieses Zahlungsdienstes ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“).
Wenn Sie die Bezahlung via PayPal auswählen, werden die von Ihnen eingegebenen Zahlungsdaten an PayPal übermittelt.
Die Übermittlung Ihrer Daten an PayPal erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.